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BGH, 30.03.2004 - 3 StR 67/04 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (8)
- HRR Strafrecht
§ 27 StGB; § 30 a Abs. 2 Nr. 2 BtMG, § 28 Abs. 2 StGB
Akzessorietät der Beihilfe; Mitsichführen einer Schusswaffe (tatbezogenes Merkmal des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Beihilfe zum bewaffneten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; Mitsichführen von Waffen als tatbezogenes, qualifizierendes Unrechtsmerkmal; Fehlen einer tatbestandsmäßigen Haupttat eines anderen
- Judicialis
StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4; ; BtMG § 30 a Abs. 2 Nr. 2; ; StGB § 28 Abs. 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 28 Abs. 2; BtMG § 30a Abs. 2 Nr. 2
Mitsichführen einer Waffe ist kein besonderes persönliches Merkmal - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 11.06.2002 - 3 StR 140/02
Bewaffnetes unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln durch Einfuhr von …
Auszug aus BGH, 30.03.2004 - 3 StR 67/04
Bei dem Mitsichführen einer solchen Waffe nach § 30 a Abs. 2 Nr. 2 BtMG handelt es sich nämlich nicht um ein besonderes persönliches Merkmal (§ 14 Abs. 1 StGB) mit der Folge, daß § 28 Abs. 2 StGB anwendbar wäre, sondern um ein tatbezogenes, qualifizierendes Unrechtsmerkmal (vgl. Senat NStZ-RR 2002, 277 m. w. N.). - BGH, 08.03.2000 - 3 StR 50/00
Beihilfe zum Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; …
Auszug aus BGH, 30.03.2004 - 3 StR 67/04
Anderenfalls könnte er sich auch wegen Beihilfe zum Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in Tateinheit mit versuchter bewaffneter Ausfuhr von Betäubungsmitteln oder in Tateinheit mit einem Waffendelikt strafbar gemacht haben (vgl. Senat NStZ 2000, 431, 432).